Die Firma Touring New Zealand LTD. (TNZ) tritt im Rahmen ihrer Tätigkeiten auf diesen Internetseiten ausschließlich als Vermittler von Beförderungsleistungen und touristischer Einzelleistungen auf. Im Falle einer Buchung kommt die Reise oder die Leistung betreffenden Vertrags ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit. Die AGB haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen.
GELTUNGSBEREICH
Die folgenden AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und TNZ als Vermittler der Reiseleistungen. Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Mit Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt der Kunde TNZ, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu vermitteln. Der Kunde ist an den Buchungsauftrag gebunden.
Davon getrennt wird bei der Buchung ein Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter und den einzelnen Leistungsträgern (z.B. Reiseveranstalter, Hotel etc.) entstehen, das nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TNZ geregelt ist.
TNZ weist alle Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Reisevertrag nicht mit TNZ, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande kommt. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers.
Um eine Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein.
VERTRAGSGEGENSTAND VERTRAGSABSCHLUSS
Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung eines Vertragsabschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Reiseveranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung durch TNZ.
Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von TNZ. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zugrunde. Die Vertragsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden. Mängel der Reiseleistung muss der Kunde dem jeweiligen Veranstalter gegenüber anzeigen.
Mit Absenden der Buchung des Kunden an TNZ erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns an und versichert, diese gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden.
Mit Annahme des Vermittlungsauftrages durch TNZ, das heißt, mit der Zusendung der entsprechenden Bestätigungsmail an den Kunden, ist dieser an den Vermittlungsauftrag gebunden. Zu diesem Zeitpunkt ist ein verbindlicher Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und TNZ zustande gekommen.
Die Annahme des Vermittlungsauftrages kann in Textform, mündlich, telefonisch, online und per E-Mail erfolgen. Sofern der Auftrag von einer anderen Person als dem Kunden erteilt wird, haftet der Kunde neben dieser Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten Personen.
Die von uns auf unserer Homepage dargestellten Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen Veranstalters dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online Formulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung zugeht. Die Bestätigungsmail über die Annahme des Vermittlungsauftrages ist zu unterscheiden von der Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt TNZ lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der durch den Kunden in Auftrag gegebenen Buchung an den jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der Website präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote. Des Weiteren geben wir keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.
REISEPREIS AUFWENDUNGSERSATZ AUFRECHNUNG
TNZ ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten.
Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für diesen zu verauslagen. Dies geschieht soweit es im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach dem mutmaßlichen Willen des Kunden erforderlich ist.
Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) kann TNZ für den Kunden bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger vom Kunden einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den AGB und allgemeine Geschäftsbedingungen des betreffenden Leistungsträgers. Wir sind nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an den Kunden weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt dem Kunden gegenüber dem Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringerer Schäden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist.
Preisänderungen des Leistungsträgers unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Leistungsträger belastet werden.
Aufwendungen, die uns nach Maßgabe vorstehender Punkte entstehen, kann TNZ auch ohne ausdrückliche Vereinbarung vom Kunden aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.
Dem Aufwendungsersatzanspruch kann der Kunde keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit wir das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht hat oder dem Kunden gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
VERMITTLUNGSENTGELD VERGÜTUNG
Für die Vermittlungsleistung durch TNZ werden keine gesonderten Gebühren berechnet, da diese in der Regel im Preis der vermittelten Reiseleistung (Pauschal) bereits enthalten sind. Wir sind nur dann berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden.
PREIS LEISTUNGSÄNDERUNG
Hinsichtlich möglicher Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und etwaiger Änderungen der gebuchten Leistung, verweist TNZ auf die AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
BUCHUNGSBESTÄTIGUNG REISEUNTERLAGEN
Der Kunde ist verpflichtet, die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen, die ihm zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten ist, dass die ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung identisch sind. Stellt der Kunde Abweichungen oder falsche Angaben fest, hat er den Absender (Veranstalter) hierauf hinzuweisen. Kommt der dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.
In der Regel werden dem Kunden die Reiseunterlagen per E-Mail zugeleitet. Wir haften nicht für den von uns zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Zustellung.
STORNIERUNGEN UMBUCHUNGEN REISERÜCKTRITTVERSICHERUNG
Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Um erhebliche finanzielle Verluste bei einer Stornierung zu vermeiden, wird dem Kunden der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer Versicherung obliegt ausschließlich dem Kunden.
EINREISEBESTIMMUNGEN INFORMATIONEN
Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Zoll- und Devisenbestimmungen, Pass- und Visa-Bestimmungen, beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. TNZ weist darauf hin, dass von erteilte Auskünfte bezüglich der vorstehenden Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Wir übernehmen für diese Auskünfte keine Haftung. Dem Kunden wird nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.
Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Leistungsbeschreibungen der Reiseveranstalter enthalten sind. Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht gehen wir ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen. Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über
Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch den Kunden und seine Mitreisenden.
REISEVERANSTALTER BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von TNZ lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die AGB der jeweils genannten Leistungsträger, die dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs detailliert zur Kenntnis gelangen. Der Kunde kann bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn er sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklärt, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen.
HAFTUNG
Soweit TNZ eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet es nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.
Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet wir als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.
Wir haften nicht für die Vermittlung oder die Erbringung der Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht nicht.
Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf unserer Homepage verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von fremden Inhalten und externen Links, es sei denn, es treffen uns diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.
TNZ haftet bezüglich seiner Stellung als Reisevermittler in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen in Neuseeland.
DATENSCHUTZ
TNZ erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung. Weiterführende Informationen im Bezug des Datenschutzes finden Sie
hier.
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SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht von Neuseeland Anwendung.
Stand 01.09.2019